Aus dem Amtsblatt 8/2016 der Landeshauptstadt Potsdam S. 11

Satzung der städtischen Museen der Landeshauptstadt Potsdam vom 06.07.2016

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 06.07.2016 folgende Satzung beschlossen:

Rechtsgrundlage
§ 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg-KVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32])

§ 1 Zweck
Die städtischen Museen der Landeshauptstadt Potsdam dienen der Förderung kultureller Zwecke, insbesondere der Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturgütern. Sie verfolgen damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabeordnung (AO).
Der Zweck der städtischen Museen Potsdam besteht darin:

  • die Natur- und Kulturgeschichte der Landeshauptstadt Potsdam und des Landes Brandenburg zu dokumentieren und zu erforschen,
  • die Bestände zu bewahren, zu mehren und wissenschaftlich aufzuarbeiten,
  • der Öffentlichkeit in Ausstellungen, Publikationen und museumspädagogischen Programmen Sammlungen aus Natur, Geschichte und Kunst zu präsentieren.
  • Damit nehmen die städtischen Museen Aufgaben der Wissenschaft
    und Forschung, der Förderung der Kultur, der Bildung
    und Erziehung wahr.

§ 2 Selbstlosigkeit
Die städtischen Museen sind gemäß § 55 AO selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Zweckbindung der Mittel
Mittel der städtischen Museen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam erhält bei Auflösung oder Aufhebung eines BgA oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

§ 4 Ausschluss der Begünstigung
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der städtischen Museen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Trägerschaft, Rechtsform und Organisation
Die städtischen Museen werden als Einrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam geführt. Zu den städtischen Museen der Landeshauptstadt Potsdam gehören das:
1. Potsdam Museum – Forum für Kunst und Geschichte
2. Naturkundemuseum Potsdam
Die weiteren organisatorischen Einheiten richten sich nach den Ausstellungsorten und Leistungen des Museums.

§ 6 Leitung
Die Bereiche des Potsdam-Museums und des Naturkundemuseums und deren Programmprofile werden durch fachlich qualifizierte Leiter/innen nach den Grundsätzen inhaltlicher Unabhängigkeit und moderner Verwaltungssteuerung geführt. Unmittelbare/r Vorgesetzte/r der Leiter/innen der Bereiche ist der Leiter / die Leiterin des Fachbereichs Kultur und Museum. Dienstvorgesetzte/r ist der / die Oberbürgermeister/in.
(2) Dem Bereichsleiter / der Bereichsleiterin obliegt das fachliche und finanzielle Management der mit dem Fachbereich Kultur und Museum vereinbarten und durch den Haushalt der Stadt abgedeckten Aufgaben. Er / sie zeichnet für die Ergebnisse verantwortlich. Zusammen mit dem Leiter / der Leiterin des Fachbereichs Kultur und Museum vertritt er / sie das Potsdam-Museum und das Naturkundemuseum nach innen und außen.

§ 7 Auflösung oder Aufhebung eines BgA bzw. Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
Bei Auflösung oder Aufhebung des BgA oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen
Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die LHP oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 8 Entgeltordnung
Die städtischen Museen erheben Entgelte nach der jeweils gültigen Entgeltordnung, die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.

§ 9 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung für das Potsdam-Museum der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.07.2002 (Amtsblatt für Potsdam, Nr. 9/2002, Seite 4) außer Kraft.

Potsdam, den 20. Juli 2016
in Vertretung
Burkhard Exner
Bürgermeister